Journalismus Lab der Landesanstalt für Medien NRW’s Post

👇🏻 Mit diesem Post auf X (BILD) hat der Regierungssprecher Steffen Hebestreit diese Woche zum ersten Mal klar auf einen Deepfake Stellung beziehen müssen. Hintergrund war die täuschend-echte Fälschung eines Videos, in dem Bundeskanzler Olaf Scholz angeblich ankündigt, ein Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. ❓ Absender dieses Videos war das Zentrum für Politische Schönheit – ein Kollektiv von Aktionskünstlerinnen und -künstlern, die zum fünften Todestag des durch einen Rechtsextremisten ermordeten Politiker Walter Lübckes auf die “Bedrohung von Rechts” ein Zeichen setzen wollen. Das Video wurde auf einer Aktionsseite veröffentlicht, die die Ästhetik offizieller Regierungsseiten nachahmte – kurzum: Der Fake war für ungeschulte Augen erst auf den zweiten Blick als solcher zu entlarven. 🔨 "Zwischen echt und falsch zu unterscheiden, wird in solchen Fällen immer schwieriger”, sagt Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Er hat in der Bundespressekonferenz am 27.11. angekündigt, rechtliche Konsequenzen wegen dieses Deepfakes zu prüfen. Klar ist: Mit solchen Situationen wird sich die Bundesregierung nicht zum letzten Mal beschäftigt haben. Für Journalistinnen und Journalisten zeigt dieser Fall aber einmal mehr, dass es immer schwieriger wird, Echtes von Unechtem zu unterscheiden. Und auch, wenn dieses “satirisch” gemeinte Beispiel durch die Plausibilitätsprüfung sicher durchgefallen wäre – ohne einen zweiten oder dritten Blick geht es gar nicht mehr.

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